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Eine Übersicht für Steuertipps zum Jahresende 2021
In der Lohnverrechnung muss mit Jahresende kontrolliert werden, ob der richtige Wert der Sonderzahlungen begünstigt besteuert ist.
Realisierte Gewinne aus der Veranlagung in Bitcoin & Co sind nicht steuerfrei.
Nach dem Epidemiegesetz ist natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes eine Vergütung zu leisten, wenn Sie abgesondert wurden und dadurch ein Verdienstentgang eingetreten ist
Seit 01.07.2021 ist die Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für „Öffis“ steuer- bzw. beitragsfrei.
Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter sind nun per 1.10. in Kraft.
Neue IBAN des Finanzamt St. Pölten/Lilienfeld: AT08 0100 0000 0550 4295
Seit dem E-Government-Gesetz 2020 sind Unternehmen verpflichtet, an der elektronischen Zustellung von Bescheiden und Schriftstücken der Behörden (u.a. Finanzamt) teilzunehmen.
Für Unternehmen, die auch im heurigen Sommer mit massiven Umsatzausfällen zu kämpfen haben bzw. hatten wurde das Instrument des Ausfallsbonus II geschaffen.
Wie Sie vielleicht aus den Medien erfahren, haben droht den Therapieferien am Sonnenkogl-Hof das Aus