Hilfen im Zusammenhang mit COVID-19
Steuerfreie Weihnachtsgutscheine: Als Aus- gleich für entfallene Weihnachtsfeiern sollen auch heuer Gutscheine bis max.365 € an Mit- arbeiter/Innen ausgegeben werden können. Diese sind steuerfrei sofern der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsver- anstaltungen im Jahr 2021 noch nicht genutzt wurde. (Ausgabezeitraum: 11 & 12.2021 bzw. Jänner 2022). Die Steuerbefreiung soll sowohl für Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern (z.B. Ein- kaufsmünzen) umfassen. Detailregelungen sollen folgen.
Verlängerung Corona-Kurzarbeit: Die Regie- rung & die Sozialpartner haben sich geeinigt, dass die Regelung für die Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2022 verlängert wird. Arbeit- nehmer/Innen in Trinkgeldbranchen erhalten für die Dauer der Kurzarbeit eine erhöhte Ver- gütung. Alle Details dazu sowie zu anderen Maßnahmen wie etw der Starthilfe für Sai- sonbetriebe .
Ausfallsbonus III: Die Regelungen für den Ausfallsbonus III kurz zu- sammengefasst:
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mind. 30 % Umsatzeinbruch im November und Dezember
bzw. 40 % Umsatzeinbruch Jänner bis März (Vergleich zu Novem-
ber, Dezember 2019 bzw. 2020 im Jänner und Februar)
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Ersatzrate: 10 bis 40 % des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruk-
tur der Branche
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Maximaler Rahmen: 2,3 Mio. EUR (statt 1,8 Mio. EUR)
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Zeitraum: November 2021 bis März 2022
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Beantragung: ab 10. Dezember 2021
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Neugründungen mit Umsätzen vor dem 01. 11. 2021 sind
antragsberechtigt
Verlustersatz: Die Regelungen kurz zusammengefasst:
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mind. 50 % Umsatzeinbruch von November bis Dezember im Ver-
gleich zu November/Dezember 2019. bzw. mind. 40 % Umsatzein- bruchvonJännerbisMärz imVergleichzuJänner,Februarund
März 2019
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Ersatzrate: 70 bis 90 % des Verlustes
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Neuauflage für den Zeitraum Jänner 2022 bis März 2022
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Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt 10 Mio. Euro)
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Beantragung: Anfang 2022
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Neugründungen mit Umsätzen vor dem 01. 11. 2021 sind antrags-
berechtigt