15. Dezember 2021verfasst von grünertax

Hilfen im Zusammenhang mit COVID-19

Steuerfreie Weihnachtsgutscheine: Als Aus- gleich für entfallene Weihnachtsfeiern sollen auch heuer Gutscheine bis max.365 € an Mit- arbeiter/Innen ausgegeben werden können. Diese sind steuerfrei sofern der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsver- anstaltungen im Jahr 2021 noch nicht genutzt wurde. (Ausgabezeitraum: 11 & 12.2021 bzw. Jänner 2022). Die Steuerbefreiung soll sowohl für Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern (z.B. Ein- kaufsmünzen) umfassen. Detailregelungen sollen folgen.

Verlängerung Corona-Kurzarbeit: Die Regie- rung & die Sozialpartner haben sich geeinigt, dass die Regelung für die Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2022 verlängert wird. Arbeit- nehmer/Innen in Trinkgeldbranchen erhalten für die Dauer der Kurzarbeit eine erhöhte Ver- gütung. Alle Details dazu sowie zu anderen Maßnahmen wie etw der Starthilfe für Sai- sonbetriebe .

Ausfallsbonus III: Die Regelungen für den Ausfallsbonus III kurz zu- sammengefasst:

  • mind. 30 % Umsatzeinbruch im November und Dezember

    bzw. 40 % Umsatzeinbruch Jänner bis März (Vergleich zu Novem-

    ber, Dezember 2019 bzw. 2020 im Jänner und Februar)

  • Ersatzrate: 10 bis 40 % des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruk-

    tur der Branche

  • Maximaler Rahmen: 2,3 Mio. EUR (statt 1,8 Mio. EUR)

  •  Zeitraum: November 2021 bis März 2022

  • Beantragung: ab 10. Dezember 2021

  • Neugründungen mit Umsätzen vor dem 01. 11. 2021 sind

    antragsberechtigt

Verlustersatz: Die Regelungen kurz zusammengefasst:

  • mind. 50 % Umsatzeinbruch von November bis Dezember im Ver-

    gleich zu November/Dezember 2019. bzw. mind. 40 % Umsatzein- bruchvonJännerbisMärz imVergleichzuJänner,Februarund

    März 2019

  • Ersatzrate: 70 bis 90 % des Verlustes

  • Neuauflage für den Zeitraum Jänner 2022 bis März 2022

  • Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt 10 Mio. Euro)

  • Beantragung: Anfang 2022

  • Neugründungen mit Umsätzen vor dem 01. 11. 2021 sind antrags-

    berechtigt