01. Dezember 2021verfasst von grünertax

Lohnverrechnung: Gestaltungs- möglichkeiten zum Jahresschluss

Vorweg: Im November kommt es in den meisten Branchen zur zweiten Sonderzahlung des Jahres. In der Lohnverrechnung muss mit Jahresende kontrolliert werden, ob der richtige Wert der Sonderzahlungen begünstigt besteuert ist. Es kann somit in Einzelfällen dazu kommen, dass es eine Änderung im Jahres- sechstel gibt – die Rollung findet automatisiert im Dezember statt.

Welche steuerlichen Maßnahmen können Sie noch heuer setzen, um Ihren Ge- winn zu reduzieren bzw. die Mitarbeiter steueroptimiert monetär zu belohnen. Hier gab es einige Änderungen im Jahr 2021. Anbei ein kleiner Überblick über die aktuellen Möglichkeiten:

  • Für Dienstnehmer durch die Bezahlung von Prämien für Lebens-/Kranken- /Unfallversicherungen. Dies sind für Arbeitnehmer bis € 300,- p.a. im Rahmen einer Zukunftsvorsorge steuerfrei.

  • Steuerbefreiung (SV Frei) auf Essens- bzw. Lebensmittelgutscheine:

    • vom 1.1-30.6.2021 € 4,40 € 1,10

    • vom 1.7-31.12.2021 € 8,00 € 2,00
      pro Arbeitstag – exkl. Nichtleistungszeiten wie Krankenstand/Urlaub/…

  • Steuerliche Begünstigungen bei Sachzuwendungen:

    • Grundbetrag für Feiern/Ausflüge/Weihnachtsgeschenk: € 186,00

    • Anlässlich eines anderen Anlasses (Dienst-/Firmenjubiläum) seit 2020

      zusätzlich € 186,00

    • Kosten für Betriebsveranstaltungen sind bis zu € 365,00 pro Mitarbeiter steuerfrei (zB Weihnachtsfeier, Ausflüge, Betriebsfeiern). Da in vielen Betrieben heuer zum zweiten Mal die Weihnachtsfeiern entfallen, kann dieser Betrag auch in Form von Gutscheinen ausgezahlt werden (Details siehe: Steuerfreie Weihnachtsgutscheine auf Seite 1).

    • Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten bis zu € 1.000,00 steuerfrei (für Kinder bis 10 Jahre)

    • Neu: Seit 1.7.2021 Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel, sofern dieses Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Die Begünstigung setzt voraus, dass die Tickets für Fahrten innerhalb eines längeren Zeitraums gelten. Einzelfahrscheine oder Tageskarten sind daher nicht begünstigt.

    • Zuwendungen von Mitarbeiterbeteiligungen sind bis € 3.000,00 steuerfrei. Geplant: In der jüngsten Steuerreform ist eine Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter vorgesehen – diese ist aktuell aber noch in der Begutachtungs- phase. Somit ist nicht klar, ob diese Möglichkeit der steuerfreien Mitarbei- tererfolgsbeteiligung in Höhe von € 3.000,00 noch für 2021 anwendbar ist.