Besteuerung von Bitcoin und Co.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple, Cardano, Polkadot oder Theta und Tether sind mittlerweile in aller Munde. Auch manche Unternehmen veranlagen – laut Medienberichten – einen Teil ihrer liquiden Mittel in einer Kryptowährung.
Doch Vorsicht: Realisierte Gewinne aus der Veranlagung in Bitcoin & Co sind NICHT steuerfrei. Sofern die Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) erzielt wurden, sind die Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz steuerpflichtig. Das heißt für Einkommenssteuerpflichtige, dass – je nach Steuerklasse – bis zu 55% der Gewinne als Steuern abgeliefert werden müssen, sofern der Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgt ist. Nach Ablauf der Spekulationsfrist sind sie derzeit (noch) steuerfrei. Dies hat das Finanzministerium bereits im Juni 2017 klargestellt. Für das Mining, Staking oder Airdrops, etc. gelten eigene steuerrechtliche Regeln. Alle Details dazu finden Sie hier:
Mittlerweile gibt es eigene Softwarelösungen, die dazu beitragen die Steuerlast aus dem Bitcoin-Handel korrekt zu errechnen. Ein Beispiel für ein solches Tool finden Sie hier: .
Vor kurzem hat das Finanzministerium einen Vorstoß zu einer Neuregelung unternommen. Demnach könnten realisierte Gewinne künftig der Kapitalertragssteuer unterliegen sowie die Spekulationsfrist aufgehoben werden. Ein entsprechendes Gesetz gibt es noch nicht.