Elektronische Post von den Behörden
Seit dem E-Government-Gesetz 2020 sind Unternehmen verpflichtet, an der elektronischen Zustellung von Bescheiden und Schriftstücken der Behörden (u.a. Finanzamt) teilzunehmen. Manche Unternehmen wurden automatisch in das Teilnehmerverzeichnis übernommen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Bescheide mit Fristen im elektronischen Brieffach von Unternehmer/innen landen, ohne dass die betroffenen Personen davon wissen.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zur elektronischen Zustellung und wie sie funktioniert finden Sie auf der unter bmdw.gv.at in den FAQ zusammengefasst.
Ein Tipp: kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Postfach im USP und richten Sie sich eine Verständigungs-E-Mail-Adresse ein.
Wenn Sie Ihre PIN oder Ihr Passwort vergessen haben, dann können Sie diese zurücksetzen lassen – mehr dazu auf usp.gv.at (Punkt 8).
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.