Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter in Kraft
Nachdem die Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter an jene der Angestellten zuerst per 1.1., dann per 1.7.2021 in Kraft treten sollten, sind sie nun per 1.10. in Kraft getreten.
Ausnahmen sind nur für Branchen mit überwiegenden Saisonbetrieben vorgesehen (z.B. Tourismusbetriebe und Baugewerbe). Für Arbeitgeber ergeben sich je nach Auflösungsart unterschiedliche Kosten. Es gelten u.a. folgende neuen Regelungen:
Kündigungen nach dem 30.09.2021
Ab 1.10 gelten auch bei Arbeitern folgende Kündigungsfristen:
-
Kündigungsfrist im 1. & 2. Dienstjahr: 6 Wochen
-
Kündigungsfrist nach dem 2. Dienstjahr: 2 Monate
-
Kündigungsfrist nach dem 5. Dienstjahr: 3 Monate
-
Kündigungsfrist nach dem 15. Dienstjahr: 4 Monate
-
Kündigungsfrist nach dem 25. Dienstjahr: 5 Monate
Eine Vereinbarung zusätzlicher Kündigungstermine, wie bei Angestellten durchaus üblich, nämlich jene zum 15. und Letzten eines Kalendermonats, ist möglich.