Covid-19: Entschädigung für Quarantäne
Nach dem Epidemiegesetz ist natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes eine Vergütung zu leisten, wenn Sie abgesondert wurden und dadurch ein Verdienstentgang eingetreten ist. Auch Selbständige und Unternehmen haben einen Anspruch auf Abgeltung des Verdienstentganges. Frist bei SARS-CoV-2: 3 Monate. Details dazu hier: . Bitte beachten Sie auch die Informationen in unserem Newsletter vom September zum Ausfallsbonus II.
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