15. Dezember 2021verfasst von grünertax

Lockdown Nr. 4 – Härtefall- Fonds geht in die Verlängerung

Dezember 2021: Der 21te Monat der Corona-Pandemie hat uns in Österreich den vierten Lockdown beschert. Gleichzeitig wurde auch der Härtefall-Fonds für Selbstständige neu aufgelegt. Die wichtigsten Details im Überblick:

Betrachtungszeiträume: November & Dezember 2021; bzw. Jänner, Februar & März 2022.

Antragsstellung: Vom 1.12.2021 bis längstens 02.05.2022. Bis zum 02. Mai 2022 ist die rückwirkende Antragsstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich.

Mindestförderhöhe & Voraussetzungen: Die Mindestförderhöhe beträgt beim neu aufgelegten Härtefall-Fonds 600 Euro. Das Förderkriterium der „wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19“ besteht weiterhin. Das bedeutet, dass entweder ein Umsatzeinbruch von 40 Prozent vorliegen muss oder laufende Kosten nachweislich nicht gedeckt werden können.

Sonderregelung: Für die ersten beiden Betrachtungszeiträume (November, Dezember 2021) gibt es eine Sonderregelung. Für diese beiden Monate be- trägt die Mindestförderhöhe 1.100 Euro. Außerdem muss ein Umsatzeinbruch von lediglich 30 Prozent vorliegen.

Weitere Informationen finden Sie .

Wichtg: Für die Antragsstellung wird eine digitale Handy-Signatur benötigt. Deshalb können Anträge nur von Ihnen selbst eingebracht werden.