22. Oktober 2021verfasst von grünertax

Klimaticket ist steuerfrei

Bis Juli dieses Jahres galt folgende Regelung: Nur der Ersatz von tatsächlichen Fahrtkosten durch einen Dienstgeber/Dienstgeberin für Massenbeförderungsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte war beitragsfrei. Seit 01.07.2021 ist die Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für „Öffis“ steuer- bzw. beitragsfrei.

Voraussetzung ist u.a., dass das Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Eine tatsächliche Nutzung für die Strecke Wohnung-Arbeit wird nicht vorausgesetzt. Die steuer-/beitragsfreie Kostenübernahme ist daher auch für Öffi-Tickets, welche das gesamte Bundesgebiet erfassen (), möglich.

Dies gilt für Tickets, die seit dem 01.07.2021 erworben oder seit diesem Zeitpunkt verlängert wurden (zum Beispiel Jahreskarten). Die Tickets müssen für einen längeren Zeitraum gültig sein.

Wird das Öffi-Ticket anstatt des bisher gezahlten Arbeitslohnes zur Verfügung gestellt, liegt allerdings eine nicht begünstigte Gehaltsumwandlung vor.

Quelle