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Nach dem Epidemiegesetz ist natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes eine Vergütung zu leisten, wenn Sie abgesondert wurden und dadurch ein Verdienstentgang eingetreten ist
Seit 01.07.2021 ist die Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für „Öffis“ steuer- bzw. beitragsfrei.
Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter sind nun per 1.10. in Kraft.
Neue IBAN des Finanzamt St. Pölten/Lilienfeld: AT08 0100 0000 0550 4295
Seit dem E-Government-Gesetz 2020 sind Unternehmen verpflichtet, an der elektronischen Zustellung von Bescheiden und Schriftstücken der Behörden (u.a. Finanzamt) teilzunehmen.
Für Unternehmen, die auch im heurigen Sommer mit massiven Umsatzausfällen zu kämpfen haben bzw. hatten wurde das Instrument des Ausfallsbonus II geschaffen.
Wie Sie vielleicht aus den Medien erfahren, haben droht den Therapieferien am Sonnenkogl-Hof das Aus
Auch wenn Anträge für den Fixkostenzuschuss 800.000 bis 31.12.2021 (FKZ 800.000) gestellt werden können, ersuchen wir Sie, sich schon jetzt an uns zu wenden.
Die Frist für die Beantragung einer Herabsetzung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen endet am 30.09.2021.
Gemäß der Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ müssen Fördernehmer spätestens 3 Monate nach der Inbetriebnahme und Bezahlung der zu fördernden Investitionen eine Abrechnung vorlegen.