Fixkostenzuschuss & Kurzarbeit Phase 5
Auch wenn Anträge für den Fixkostenzuschuss 800.000 bis 31.12.2021 (FKZ 800.000) gestellt werden können, ersuchen wir Sie, sich schon jetzt an uns zu wenden. Das Gleiche gilt auch für Fragen bzw. Anträge im Zusammenhang mit der Kurzarbeit Phase 5.
FKZ 800.000
· Vorrausetzung: Umsatzausfälle von mind. 30% im Betrachtungszeitraum
· Fixkosten müssen zwischen 16.09.2020 und 30.06.2021 entstanden sein.
· Weitere Details finden Sie u.a. hier: fixkostenzuschuss.at
Kurzarbeit Phase 5
Details zu Förderungen im Zusammenhang mit der Kurzarbeit Phase 5 finden Sie unter anderem hier: WKÖ-Kurzarbeit
Für weiterführende Fragen bzw. Hilfestellungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/Innen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns bitte einfach an!