AWS: Investitionsprämie – Abrechnungen vorlegen
Gemäß der Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ müssen Fördernehmer spätestens 3 Monate nach der Inbetriebnahme und Bezahlung der zu fördernden Investitionen eine Abrechnung vorlegen. Das heißt, dass die Abrechnung für geförderte Investitionen, die im Juni oder früher in Betrieb genommen wurden, allerspätestens bis zum 30.09.2021 eingereicht werden müssen. Am 1.10 ist es zu spät – die Abrechnung ist dann nicht mehr möglich. Natürlich können auch Abrechnungen für geförderte Investitionen, die im Juli oder August getätigt wurden bereits jetzt eingereicht werden. Ausgenommen von der oben erwähnten 3-Monatsfrist sind alle Abrechnungen die bis zum 30.09. 2021 vorgelegt werden. Die Abrechnungen sind im aws-Fördermanager anhand der für die Abrechnung vorgesehenen Eingabemaske vorzulegen. Pro Förderungsantrag kann nur eine
Endabrechnung durchgeführt werden, die die zu fördernden Investitionen gemäß Förderungszusage enthält.
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