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Anträge zum Härtefallfonds können noch bis einschließlich 31.07.2021 gestellt werden.
Die Änderungen der Kündigungsfristen für Arbeiter hätten eigentlich per 1.1., dann per 1.7.2021 in Kraft treten sollen.
Zahlreiche Unternehmer/-innen haben dieser Tage einen Brief der Finanz bekommen. In dem Brief ging es unter anderem um das Auslaufen der Steuerstundungen per 30.06.2021…
Mit dem Kurzarbeitsbonus sollen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterstützt werden.
Der COVID-19 Härtefallfonds wurde bis Ende Juni verlängert. Anträge können noch bis zum 31.07.2021 gestellt werden.
Um die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Pandemie zumindest einigermaßen abzufedern gibt es eine Reihe von weiteren steuerlichen Erleichterungen.
Bestehende Steuerstundungen, deren Stundungsfrist per 31.03.2021 abgelaufen wäre, werden – automatisch – bis zum 30. Juni 2021 verlängert.