15. Juni 2021verfasst von grünertax

Angleichung der Kündigungsfristen

Die Änderungen der Kündigungsfristen für Arbeiter hätten eigentlich per 1.1., dann per 1.7.2021 in Kraft treten sollen. Jetzt könnte es der 1.10.2021 werden. Ein Beschluss des Nationalrates dieser weiteren Verschiebung des Startzeitpunktes steht noch aus.

Fakt bleibt: Die Kündigungsfristen der Arbeiter werden an jene der Angestellten angeglichen. Ausnahmen sind nur für Branchen mit überwiegenden Saisonbetrieben vorgesehen (z.B. Tourismusbetriebe und Baugewerbe). Für Arbeitgeber ergeben sich je nach Auflösungsart unterschiedliche Kosten. Es gelten u.a. folgende neuen Regelungen:

Kündigungen nach dem 30.06.2021

Die einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt für Dienstgeber nunmehr auch bei Arbeitern bis zum vollendeten 2. Dienstjahr sechs Wochen.

  • Kündigungsfrist nach dem 2. Dienstjahr: Zwei Monate

  • Kündigungsfrist nach dem 5. Dienstjahr: 3 Monate

  • Kündigungsfrist nach dem 15. Dienstjahr: 4 Monate

  • Kündigungsfrist nach dem 25. Dienstjahr: 5 Monate

Die von Arbeitern und Angestellten einzuhaltende Kündigungsfrist bleibt bei einem Monat vom Monatsletzten aus. Es kann aber eine gleich lange Frist wie für Arbeitgeber vereinbart werden. In einigen Kollektivverträgen wurde bereits die Regelung aufgenommen, dass eine Kündigungsmöglichkeit nicht nur zum Quartalsende, sondern immer zum Ende des Monats bzw. zum 15. jeden Monats besteht.

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