Neuerungen beim Kurzarbeitsbonus
Mit dem Kurzarbeitsbonus sollen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterstützt werden.
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Arbeitgeber, die seit November durchgehend geschlossen haben, erhalten eine Zahlung von bis zu 825 Euro. Dieser Bonus kann etwa als Zuschuss für während der Kurzarbeit angehäufte Urlaubsansprüche dienen.
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, erhalten 175 Euro netto von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber.
Das Bundesministerium für Arbeit hat mittlerweile weiterführende Informationen in Form von Fragen und Antworten (FAQs) zum Kurzarbeitsbonus auf seine Homepage gestellt. Diese finden Sie unter folgendem Link:
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Betreuer.
(Quelle: Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.)