15. Juni 2021verfasst von grünertax

Härtefallfonds: Anträge bis 31.07.2021

Anträge zum Härtefallfonds können noch bis einschließlich 31.07.2021 gestellt werden.

Regelungen

  • Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (z. B. keine Ruhendmeldung bei Gewerbebetrieben). Im beantragten Zeitraum dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.

  • Die maximale Gesamtförderhöhe beträgt 39.000 Euro.

  • Für jeden Betrachtungszeitraum (jeweils vom 16. des Monats bis zum 15. des Folgemonats) muss je ein Antrag gestellt werden.

(Quellen: und )

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Betreuer.