30. November 2025verfasst von grünertax

Steuern sparen zu Jahresschluss: Ein schneller Überblick

Alle Jahre wieder stellt sich vor allem für Unternehmer:innen die Frage, wie sich die Steuerlast möglicherweise noch reduzieren lässt. Im Folgenden geben wir Ihnen  einen raschen Überblick über ein paar Möglichkeiten.

Übrigens: Um die Sinnhaftigkeit von möglichen Ausgaben, mit denen die folgenden Steuer-Spartipps meist verbunden sind, zu überprüfen zahlt sich eine vorläufige Steueberechnung aus. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen.

 

Ausgaben reduzieren den Gewinn und die Steuerbelastung

Möglichkeiten:

 

  • Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter
    • Laptop, Handy, PC oder Büromöbel – Anschaffungen unter € 1000,- (netto) können sofort als Ausgabe abgesetzt werden. Mehr finden Sie u.a. hier

 

 

  • Degressive Abschreibung und beschleunigte Abschreibung von Gebäuden
    • Für bestimmte Wirtschaftsgüter, die ab dem 1.7.2020 angeschafft oder hergestellt wurden, kann unverändert ein steuerliche Abschreibung (AfA) mit einem fixen Prozentsatz von höchstens 30% erfolgen. Auch bei Gebäuden kann unter Umständen eine beschleunigte Abschreibung möglich sein. Mehr dazu finden Sie auch hier. 
      • TIPP: Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an unsere Mitarbeiter:innen, da die Regelungen nicht unbedingt ganz einfach zu handhaben sind.

 

 

 

  • Weitere Möglichkeiten bei finanziellen Zuwendungen an  Mitabeiter:innen
    • Weihnachtsgeschenke & Betriebsveranstaltungen sind bis zu 365 € pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei. und Betriebsveranstaltungen:
      •  Geschenke (Sachzuwendungen) im Wert von max. € 186 pro Dienstnehmer:in sind sozialversicherungs- und steuerfrei.
      • Betriebsveranstaltungen sind bis zu 365 € pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei.
    • Fahrtkostenbeitrag/Klimaticket
    • Essensgutscheine -> bis zu einem Wert von € 8 pro Arbeitstag
    • Homeoffice -> Zuschüsse bis zu € 3/pro Arbeitstag für höchstens 100 Arbetistage
    • Zuschuss zur Kinderbetreuung -> Zuschüsse des Dienstgebers für Kinderbetreuung sind unter bestimmten Voraussetzungen bis EUR 2.000 pro Kind (per 1.1. noch nicht 14 Jahre alt) und Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei
    • und, und …

 

 

TIPP: Unsere Mitarbeiter:innen informieren Sie gerne über die genauen gesetzlichen Vorschriften zu den jeweiligen Maßnahmen.

 

 

Bild: pixabay/Bruno

 

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Steuern steuern

Mit einer vorläufigen Steuerberechnung können Sie feststellen ob sich bestimmte Aufwendungen positiv auf die Steuerbelastung auswirken. Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte an unsere Mitarbeiter:innen.