06. Oktober 2025verfasst von grünertax

Mitarbeiterprämie 2025: Steuerfrei, aber beitragspflichtig

Arbeitgeber:innen können auch 2025 eine begünstigte Mitarbeiterprämie auszahlen (§ 124b Z. 478 EStG).

 

Die wichtigsten Regelungen:

  • Es muss sich um eine zusätzliche, bisher nicht gewährte Zahlung handeln. Frühere Prämien (Corona 2020-2022, Teuerung 2023, Mitarbeiterprämie 2024) sind dabei kein Problem.
  • Pro Mitarbeiter sind maximal € 1.000 steuerfrei. Zusammen mit einer steuerfreien Gewinnbeteiligung darf die Grenze von € 3.000 nicht überschritten werden.
  • Es ist keine kollektivvertragliche Regelung erforderlich. Allerdings müssen für die Gewährung und Höhe der Prämie sogenannte „sachliche, betriebsbezogene Gründe“ vorliegen. Diese ungenaue Formulierung könnte in der Praxis zu Unsicherheiten führen.

 

Wichtiger Unterschied zu früher: Die Befreiung gilt nur für die Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten (betriebliche Vorsorge, DB, DZ, KommSt) fallen weiterhin an.

 

Achtung: Aufgrund der SV-Pflicht muss je nach Art der Gewährung bzw. Auszahlungsmodus unterschieden werden, ob die Mitarbeiterprämien sozialversicherungsrechtlich als laufender Bezug oder als Sonderzahlung zu werten sind. Im ersteren Fall könnten sich bei geringfügig Beschäftigten Probleme mit der Geringfügigkeitsgrenze ergeben.

 

Bild: Pixabay/Gerd Altmann

 

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