Neuregelung – Absetzbarkeit von Spenden deutlich ausgeweitet: Spenden an Schulen sind steuerlich absetzbar
Trotz der höchsten Inflation seit 50 Jahren haben die Österreicherinnen und Österreicher im Vorjahr mit 1,1 Mrd. Euro so viel wie noch nie gespendet. Vor diesem Hintergrund wurde heuer – nach einem Beschluss im Vorjahr – die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden deutlich ausgeweitet.
Ab 2024 gilt die Absetzbarkeit unter anderem auch für Bildungsvereine. Dies schließt explizit auch öffentliche Kindergärten und Schulen ein. Spenden an diese Institutionen können nunmehr ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Sportvereine, die bisher von der Spendenabsetzbarkeit ausgenommen waren, können ebenfalls um eine Spendenbegünstigung ansuchen. Kunst- und Kulturvereine, die bereits für allgemein zugängliche Darbietungen begünstigt waren, müssen nun keine komplizierten Fördernachweise mehr vorlegen, heißt es im Finanzministerium.
Voraussetzung für die Absetzbarkeit von Spenden ist, dass die Spendenempfänger das Geld für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke einsetzen. Details dazu finden Sie unter dem unten angegebenen Link.
WICHTIG: Alle Vereine und Organisationen, die bis 30. Juni einen Antrag auf Spendenbegünstigung stellen und alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten vom Finanzamt einen Bescheid für die Spendenbegünstigung bis 31.10.2024. Die Spendenbegünstigung gilt für diese Vereine rückwirkend für alle Zuwendungen ab dem 1. Jänner 2024. Es sind somit alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, auch jene, die vor der Erstellung des Bescheids geleistet wurden.
Alle wichtige Details zur Spendenbegünstigung neu – finden Sie hier: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden-gemeinnuetzigkeit/spendenbeguenstigung-neu.html
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeieter*innen.
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