25. Juli 2024verfasst von grünertax

Wichtig: So geht’s zum Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmer für das Jahre 2023

Wie im Vorjahr gibt es auch heuer wieder einen Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmen bzw. Kleinunternehmerinnen. Achtung: die Frist für die Beantragung endet am 08. August um 12.00 Uhr.

Der Zuschuss (Energiekostenpauschale) zwischen 167,50 Euro und 2.685 Euro ist abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz 2023. Die Energiekostenpauschale für Unternehmen ist eine Pauschalförderung und wird nach einer automatisierten Überprüfung auf das Konto des Unternehmens bzw. der Unternehmerin/des Unternehmers überwiesen.

Für die Beantragung brauchen Sie wie im Vorjahr:
• Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP)
• Signatur via ID Austria
• ÖNACE- Code (diesen sollten Sie von der Statistik Austria bei Gründung Ihres Unternehmens erhalten haben, er kann aber auch über das USP abgerufen werden).
• Ein gültiges SEPA-Konto im EU- bzw. EWR-Raum, bei dem die Auszahlung rein aufgrund des IBAN möglich ist (Bankkonto).
Um das Unternehmen in die richtige Umsatz-Kategorie einordnen zu können sollten Sie Ihren Umsatz des Jahres 2023 zumindest überschlagsweise kennen.

 

Der Zeitaufwand für die Beantragung ist – bei Vorhandensein aller Voraussetzungen – relativ gering. Für einigermaßen versierte Nutzer des Unternehmensserviceportals liegt er bei 10 bis 15 Minuten.

Hier finden Sie weitere Details bzw. Erklärungen zur Antragsstellung: https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale0.html

 

Bild: Pixabay/alexa

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