22. September 2024verfasst von grünertax

Hochwasser: Finanz verlängert Fristen

Wegen der Jahrhundert-Flut, die weite Teile Niederösterreichs aber auch Teile Wiens und des Burgenlandes erfasst hat, hat das Finanzministerium einige Fristen u.a. für Anträge zur Herabsetzung von Vorauszahlungen verlängert.

Fristverlängerungen – was ist zu tun?

Sie können …

  • einen begründeten Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung, z.B. einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung einbringen.
  • auch ein Antrag zu einer bereits gewährten Fristverlängerung zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung, die kurz nach dem Katastrophenereignis enden würde, kann eingebracht werden.
  • Weiters ist es möglich einen Antrag auf Verlängerung einer Beschwerdefrist einzubringen.
    • Abgabepflichtige, die eine Frist oder eine mündliche Verhandlung bereits versäumt haben, können einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, wenn die Naturkatastrophe ursächlich für das Versäumnis war.
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen: Wenn Sie von einem Katastrophenschaden betroffen sind, können Sie einen Antrag auf Anpassung (Herabsetzung) der Vorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Die diesbezügliche Frist wurde bis 31. Oktober verlängert („regulär“ würde die Antragsfrist am 30. September enden).

 

Weitere Details zu diesen und anderen steuerrechtlich relevanten Themen finden Sie hier: Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024

Benötigen Sie Hilfe – melden Sie sich bei uns. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!

 

Bild: Pixabay/Hans

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