15. März 2025verfasst von grünertax

Wann ist ein Spezialfahrzeug ein Spezialfahrzeug?

Die Nutzung von Spezialfahrzeugen für private Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist schon seit längerem, wenn es um die Frage geht ob für diese Fahrten ein abgabenpflichtiger Sachbezug anfällt.

 

Aktuell gilt, dass ein Sachbezugswert für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht anzusetzen ist, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (z.B. ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank).

 

In den Lohnsteuerrichtlinien wurde nun ergänzend festgelegt, dass ein Spezialfahrzeug nur dann ein Spezialfahrzeug ist, „wenn sich fest verbaute Einbauten (z.B. Werkstatt, Regale, etc.) im Fahrzeug befinden. Leicht entfernbare Einbauten reichen für die Einstufung als Spezialfahrzeug nicht aus.“

 

Übrigens: Wird ein Spezialfahrzeug sonst wie privat genutzt wird, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berücksichtigen.

 

Bei Fragen bzw. Unklarheiten wenden Sie sich bitte an uns.

 

Bild: Pixabay/Melanie

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