Anhebung der Reisekostenvergütung und des Kilometergeldes
Neben einer Anpassung der Tarifstufen für die Einkommensteuer (siehe hier) gibt es seit 1.1.2025 auch im Bereich der Aufwandsentschädigungen für betriebliche Reisen Änderungen zu Gunsten der Steuerzahler:innen. So etwa beim amtlichen Kilometergeld.
Die ab 1.1.2025 geltende Regelung sieht eine Vereinheitlichung für alle Fahrzeuge vor. Unabhängig davon, ob ein PKW, ein Motorrad oder ein Fahrrad genutzt wird, liegt das amtliche Kilometergeld nun bei 50 Cent.
Hier ein Überblick über die bisher geltenden und die neuen Tarife (in Euro):
Fahrzeug | Kilometergeld bisher | Kilometergeld ab 1.1.2025 |
PKW und Kombi | € 0,42 | € 0,50 |
Motorfahrrad und Motorrad | € 0,24 | € 0,50 |
Mitfahrer | € 0,05 | € 0,15 |
Fahrrad und E-Bike | € 0,38 | € 0,50 |
Achtung: Die Erhöhung der maximalen Steuerfreigrenzen für Kilometer und Tagesgelder (siehe unterhalb) bedeutet nicht, dass sich deshalb auch die arbeitsrechtlichen Ansprüche automatisch anpassen. Diese werden im Kollektivvertrag (KV), einer Betriebsvereinbarung (BV) oder im Dienstvertrag (DV) geregelt.
Ausnahme: Wenn eine Regelung in den entsprechenden Vereinbarungen (KV, BV, DV) dezidiert den arbeitsrechtlichen Anspruch an die Höhe der Steuerfreibeträge (z.B. amtliches Kilometergeld) anknüpft, dann kommt es zu einer automatischen Anpassung.
Sollte es noch keine entsprechende Regelung (KV, BV, oder DV) geben, so kann der Arbeitgeber dennoch freiwillig das Kilometergeld abgabenfrei aufstocken. Wenn es sich um Kilometergelder handelt, die für die Fahrt zwischen Wohnung und Baustelle/Montage-, oder dem Service-Einsatzort bezahlt werden sind diese jedoch nur bis zu der Höhe, die im Kollektivvertrag vorgesehen ist, abgabenfrei.
Die Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer wird bei Fahrrädern von 1.500 auf 3.000 pro Jahr angehoben. Bei Kraftfahrzeugen bleibt die Obergrenze, die steuerlich geltend gemacht werden kann wie bisher bei 30.000 Kilometern pro Jahr.
Anhebung bei Tages- und Nächtigungsgeld
Hier gelten seit 1.1.2025 folgende Sätze:
Abgabenfreie Maximalbeträge | Bisher (31.12.2024) | NEU ab 1.1.2025 |
Tagesgeld Inland | € 26,40 | € 30,00 |
Nächtigungsgeld (pauschal) Inland | € 15,00 | € 17,00 |
Beträge für die maximale Abgabenbefreiung von Tages- und pauschalen Nächtigungsgeldern für Auslandsdienstreisen sind von der Erhöhung nicht betroffen und bleiben unverändert.
Für Fragen in diesem Zusammenhang stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen gerne zu Verfügung.
Weitere Details zum Kilometergeld finden sie finden Sie u.a. hier auf der Seite des Finanzministeriums: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/kilometergeld.html
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