05. Dezember 2022verfasst von grünertax

Steuertipps zum Jahresschluss 1: Gewinnfreibetrag nutzen

Die Nutzung des Gewinnfreibetrages ist ein häufig eingesetztes Werkzeug, um die Steuerlast im ablaufenden Jahr zu vermindern. Vorausgesetzt die liquiden Mittel sind vorhanden.

 

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus zwei Teilfreibeträgen zusammen. Einerseits der Grundfreibetrag und andererseits der investitionsbedingte Freibetrag.

So nicht investiert wird steht natürlichen Personen mit Einkünften aus einem Betrieb auf alle Fälle der Grundfreibetrag in Höhe von 15 % des Gewinns, höchstens aber bis zu einem Gewinn in Höhe von € 30.000,00 zu. Der maximale Freibetrag liegt damit bei € 4.500,00.

Liegt der Gewinn über 30.000 € so kann der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag genutzt werden. Dazu muss allerdings investiert werden. Folgende Investitionen sind möglich. Die Anschaffung von:

  • ungebrauchten, abnutzbaren, körperlichen Wirtschaftsgütern (WG), die mindestens 4 Jahre im Betrieb genutzt werden. Ausgeschlossen sind: PKWs, Software, gebrauchte WG.
  • bestimmten Wertpapieren, die für die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags herangezogen werden können. Auch hier gilt, dass die begünstigten Wertpapiere dem Unternehmen 4 Jahre gewidmet sein müssen (Behaltefrist). Solche Wertpapiere können u.a. sein: Wohnbauanleihen, andere Wertpapiere wie Bundesanleihen, Bank- und Industrieschuldverschreibungen oder bestimmte Investment- und Immobilienfonds.

 

Staffelung bei der Nutzung des Gewinnfreibetrages

• € 30.000,00 bis € 175.000,00 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag
• für die nächsten € 175.000,00 (bis € 350.000,00) Gewinn: 7 % Gewinnfreibetrag
• für die nächsten € 230.000,00 (bis € 580.000,00) Gewinn: 4,5 % Gewinnfreibetrag
• ab € 580.000,00 Gewinn steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.

 

Achtung: Unternehmer:innen die eine Betriebsausgabenpauschalierung in Anspruch genommen haben steht nur der Grundfreibetrag zu (dies gilt auch bei der Pauschalierung für Kleinunternehmer).

 

Bei Fragen zum Thema helfen wir Ihnen gerne weiter. Beachten Sie allerdings, dass wir in punkto Erwerb von bestimmten Wertpapieren keine Empfehlung abgeben dürfen.

 

Bild: Pixabay/Gerd Altmann

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