08. März 2022verfasst von grünertax

Das bringt die Steuerreform (4) – Steuerfreie Gewinnbeteiligung für Arbeitnehmer:innen

Schon lange heiß diskutiert wurde die Möglichkeit von Gewinnbeteiligungen der Arbeitnehmer:innen. Diese wurde nun in der Steuerreform umgesetzt. Bis zu einem jährlichen Betrag von 3.000 € sind Gewinnbeteiligungen von aktiven Arbeitnehmer:innen von der Einkommensteuer befreit. Die Lohnnebenkosten (z.B. Kommunalsteuer, etc.) und die Sozialversicherungsbeiträge sind allerdings weiterhin fällig. In den kommenden Lohnsteuerrichtlinien des Finanzministeriums soll genauer festgelegt werden, ob unter aktiven Arbeitnehmer:innen auch karenzierte Mitarbeiter:innen gemeint sind.

Voraussetzungen

  • Die Gewinnbeteiligung muss allen, bzw. klar abgegrenzten Gruppen von Mitarbeiter:innen gewährt werden.

  • Die Auszahlung an die Mitarbeiter:innen muss durch das unternehmensrechtliche EBIT gedeckt sein, sprich sie darf dieses nicht übersteigen. (Weitere Details dazu auf Anfragebei uns.)

  • Die Zahlung darf nicht auf Grund einer lohngestaltenden Maßnahme erfolgen.

  • Sie darf nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohnes oder einer üblichen Lohnerhöhung erfolgen.

Anmerkung:

Die Regelung gilt ab 2022 (Februar). Sie kann also schon für Gewinnbeteilungen für das Jahr 2021, die heuer ausbezahlt werden, angewandt werden.