Das bringt die Steuerreform (3) – Entlastung für niedrige Einkommen
Auch niedrige Einkommensbezieher sollen von der Steuerreform profitieren. Deshalb wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
Entlastung für niedrige Einkommen
Arbeitnehmer:innen
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Verkehrsabsetzbetrag-Zuschlag wird von 400 auf 650 Euro erhöht.
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SV-Rückerstattung : 55% statt bisher 50% (max. 400 €).
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SV-Bonus: 650 € statt vorher 400 €
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Einschleifgrenzen: Jahreseinkommen 16.000 bis 24.500 € (vorher 15.500 bis 21.500)
Pensionisten:innen
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Pensionistenabsetzbetrag (PAB): wird von 600 auf 825 € erhöht, der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag steigt auf 1.214 €.
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SV-Rückerstattung: 80% max. 550 €
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Einschleifgrenzen: PAB: jährliche Pensionsbezüge von 17.500 bis 25.500 €; erhöhter PAB: jährliche Pensionsbezüge von 19.930 bis 25.250 €
Anmerkung:
Diese Regelungen sind mit 2021 in Kraft gesetzt und können somit bereits in der Arbeitnehmer:innen Veranlagung für 2021 (ab Februar) wirken.