08. März 2022verfasst von grünertax

Das bringt die Steuerreform (3) – Entlastung für niedrige Einkommen

Auch niedrige Einkommensbezieher sollen von der Steuerreform profitieren. Deshalb wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

Entlastung für niedrige Einkommen

Arbeitnehmer:innen

  • Verkehrsabsetzbetrag-Zuschlag wird von 400 auf 650 Euro erhöht.

  • SV-Rückerstattung : 55% statt bisher 50% (max. 400 €).

  • SV-Bonus: 650 € statt vorher 400 €

  • Einschleifgrenzen: Jahreseinkommen 16.000 bis 24.500 € (vorher 15.500 bis 21.500)

Pensionisten:innen

  • Pensionistenabsetzbetrag (PAB): wird von 600 auf 825 € erhöht, der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag steigt auf 1.214 €.

  • SV-Rückerstattung: 80% max. 550 €

  • Einschleifgrenzen: PAB: jährliche Pensionsbezüge von 17.500 bis 25.500 €; erhöhter PAB: jährliche Pensionsbezüge von 19.930 bis 25.250 €

Anmerkung:

Diese Regelungen sind mit 2021 in Kraft gesetzt und können somit bereits in der Arbeitnehmer:innen Veranlagung für 2021 (ab Februar) wirken.