Das bringt die Steuerreform (6) – Weitere Regelungen z.B. Sonderausgaben
-
Sonderausgabenabzug für thermisch-energetische Sanierung & Heizkesseltausch (§18 Abs 1 Z 10): Voraussetzungen u.a. ausbezahlte Förderungen für die Ausgaben durch den Bund gem. Umweltförderungsgesetz. Absetzbarkeit über 5 Jahre 800€ bzw. 400 €/Jahr. Details zu den Umweltförderungen hier: https://www.umweltfoerderung.at/.
Anmerkung: Diese Regelungen gilt erstmals bei der Veranlagung für 2022.
-
USt: Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes bei Mietkaufmodellen von 20 auf 10 Jahre: gilt bei nachträglicher Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum gem. § 15c WGG – ab 1.4.2022.