Arbeitsplatz-pauschale für Unternehmer:innen
Die Arbeitsplatzpauchale wurde vor Weihnachten beschlossen und gilt für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung einer Wohnung.
Voraussetzungen
-
Dem Steuerpflichtigen/der Steuerpflichtigen steht zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung
-
Nicht bei Ansatz von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
Höhe
-
1.200 € pro Jahr (“große Arbeitsplatzpauschale/APP”)
-
300 € pro Jahr (“kleines APP”), wenn Einkünfte (mehr als 11.000 €) aus einer anderen Erwerbstätigkeit erzielt werden, für die es einen anderen Raum gibt.
-
zusätzlich können Ausgaben für ergonomisch geeignete Möbel (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung, etc.) bis zu 300 €/Jahr steuerlich abgesetzt werden; bei teureren Anschaffungen können diese verteilt auf mehrere Jahre abgesetzt werden
Anmerkung: Diese Regelungen gilt ab Veranlagung 2022. Die APP ist kombinierbar mit der gesetzlichen Basispauschalierung/Kleinunternehmerpauschalierung.