Bis 30.06.: Holen Sie sich Ihre Mehrwertsteuer zurück
Für alle die 2021 beruflich in einem Nicht-EU-Staat (inkl. Großbritannien) waren gilt: Bis 30. Juni kann die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantrag werden.
Während die Frist für einen Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit beruflichen Reisen innerhalb der EU noch bis Ende September läuft müssen Sie sich bei Drittländern sputen. In diesem Fall muss der Antrag bis 30. Juni 2022 eingelangt sein. Das betrifft z.B. Länder wie die Schweiz oder Norwegen, aber auch das United Kingdom (England, Schottland, Nordirland).
Bei Drittländern muss der Antrag in Papierform eingebracht werden und die Originalbelege müssen mitgeschickt werden– Kopie vorher nicht vergessen. Benötigt wird außerdem eine Unternehmerbestätigung, die vom Betriebsfinanzamt ausgestellt wird. Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag.
Die EU-Vorsteuerrückerstattung muss über FinanzOnline eingereicht werden. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie gerne.
Übrigens: Bitte checken Sie bei der grenzüberschreitenden Rechnungsstellung an Kunden innerhalb der EU regelmäßig die UID-Nummer Ihrer Kunden. Das geht ganz einfach über das Portal der EU-Kommission https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de So Ihr Rechnungsprogramm dies nicht ohnehin automatisch tut.