21. Juni 2022verfasst von grünertax

Finanz Kuriosum: Von Clowns und Werbekosten

Humorloses Finanzgericht: Ausbildungskosten zum Clown sind nicht als Werbekosten abzugsfähig

Lachen ist gesund sagt man – nicht zuletzt deshalb sind wohl auch die Spenden für die bekannten CliniClowns, die kranke Kinder besuchen, für die Steuer abzugsfähig. Die Ausbildung zum Clown kann allerdings nicht berücksichtigt werden.

Hintergrund: Eine diplomierte Sozialarbeiterin, die bei einer gemeinnützigen Organisation tätig war, wollte die Ausbildungskosten zum Clown als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt Feldkirch verweigerte dies, worauf das Bundesfinanzgericht am Zug war. In ihrer Begründung warum die Clown-Ausbildung in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehe, erklärte die Sozialarbeiterin:

„Für die Clownausbildung habe ich mich entschieden, um meine Sozialkompetenzen zu stärken und somit im herausfordernden Beruf als Sozialbetreuerin mehr Werkzeug für den Umgang mit Menschen in schwierigen, oft aussichtslos und beklemmend erscheinenden Situationen zur Verfügung zu haben.

Ich arbeite beim A. mit betagten Menschen, oftmals mit demenzieller Entwicklung, körperlichen Einschränkungen und deren Angehörigen. Clownerie bedeutet nicht sich vor anderen lächerlich zu machen, ein Clown dient als Spiegel der Gesellschaft und kann authentisch, mit Humor, einen guten Zugang zu seinem Gegenüber finden. Aus diesem Grund sehe ich die Ausbildung als wertvolle Weiterbildung für das Berufsleben im Sozialbereich. …“

Auch der Arbeitgeber bestätigte: „(…) Zu Ihren Hauptaufgaben zählen die Beratung und Begleitung jener Menschen die Betreuung und Pflege brauchen, deren An- und Zughörigen sowie die Betreuungskräfte. Hier trifft Sie immer wieder auf Familien die sich auf Grund der veränderten Situation im „Ausnahmezustand“ befinden. Eine hohe Kompetenz in der Kommunikation und der Gesprächsführung sind das um und auf in ihrer Tätigkeit. Sehr oft muss sie in die Rolle als Konfliktmoderater schlüpfen. Ihre Ausbildung zum Ravensburger Clown enthält all die Inhalte die für diese Tätigkeit so notwendig sind. Zum richtigen Zeitpunkt ein humorvolles Wort kann eine Situation deeskalieren. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass man mit Humor einen wesentlich besseren Zugang zu dementen Menschen hat, um nur einige Beispiele zu nennen. (…)“

Das Bundesfinanzgericht war dennoch anderer Meinung und entschied, dass die Clown-Ausbildung nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden kann.

Quelle: FINDOK; Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis des BFG vom 10.11.2021

Suche hier: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1