Kündigung: Warum es jetzt wichtig ist das Datum der Aussprache fest zu halten
Egal ob im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder bei einer einvernehmlichen Kündigung ist es nun besonders wichtig, das Datum der entsprechenden Aussprache festzuhalten.
Unter anderem auch deshalb, weil es ein neues Datenfeld gibt in dem das Datum der Kündigung oder der Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung anzugeben ist.
Hintergrund: Die ÖGK soll auf Basis dieser Angabe im neuen Feld selbständig (ohne Rückfrage beim Betrieb im Einzelfall) beurteilen können, ob die Auflösung des Dienstverhältnisses während eines Krankenstandes erfolgt ist, weshalb eine Entgeltfortzahlungspflicht des/der Arbeitgebers/in bestehen würde.
Achtung dieses Datum der Aussprache ist nicht mit dem Datum für das „Ende der Beschäftigung“ zu verwechseln, außer es handelt sich um eine einvernehmliche Auflösung mit sofortiger Wirkung.
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