Jahrhundertflut: Zahlungserleichterungen beim Finanzamt
Als Reaktion auf das Hochwasser hat das Finanzministerium eine Reihe von Zahlungserleichterungen für Hochwassergeschädigte veröffentlicht.
Demnach können betroffene Personen bzw. Firmen folgende Anträge einbringen:
- Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung.
- Antrag, von der Geltendmachung von Terminverlusten abzusehen, vorausgesetzt, eine Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung ist bereits aufrecht.
- Antrag auf Herabsetzung bzw. Nicht-Festsetzung von Säumniszuschlägen, wenn eine fällige Abgabe aufgrund der Naturkatastrophe nicht rechtzeitig entrichtet werden konnte. Die Behörde hat dem Antrag zu entsprechen, wenn spätestens zwei Monate nach Eintritt der Naturkatastrophe die Zahlung erfolgt oder ein Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung eingebracht wird.
- Antrag, auf Nicht-Festsetzung von Verspätungszuschlägen, wenn die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung aufgrund der Naturkatastrophe nicht gewahrt wurde. Die Behörde hat dem Antrag zu entsprechen, wenn spätestens zwei Monate nach Eintritt der Naturkatastrophe die Abgabenerklärung selbst oder ein Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist eingebracht wird.
- Außerdem können Anträge für die Herabsetzung der Vorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer bis 31. Oktober gestellt werden („regulär“ würde die Antragsfrist am 30. September enden).
Quelle: Bundesministerium für Finanzen.
Weitere Details zu diesen und anderen steuerrechtlich relevanten Themen finden Sie hier: Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
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Bild: Pixabay/Tapani Hellmann