23. April 2023verfasst von grünertax

Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmer – es wird Ernst

Seit kurzem sind weitere Details zum Energiekostenzuschuss (Energiekostenpauschale) online. Die einmaligen Förderungen liegen pauschal zwischen 110 und 2.475 €. Wichtig: Nur die/der Unternehmer:in selbst kann beantragen. Ihr Steuerberater kann das nicht tun.

Es geht los. Seit kurzem gibt es weitere Informationen zum Thema Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer:innen bzw. Kleinstunternehmen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

 

Wer kann den Antrag stellen?

Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Umsatz zwischen 10.000 und 400.000 €. Achtung – die Anträge müssen von der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer selbst eingebracht werden. Ihr Steuerberater kann den Antrag nicht einbringen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz 2022 und dem gewählten Förderungszeitraum.

Es wird drei Förderungszeiträume geben:

  • für den Zeitraum 1. Februar bis 31. Dezember 2022 mindestens 410 € und maximal 2.475 €
  • für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 mindestens 300 € und maximal 1.800 €
  • für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 mindestens 110 € und maximal 675 €

 

Ab wann sind Anträge möglich?

Eine Antragsstellung soll ab Mai möglich sein. Ob eine Förderung möglich ist können Sie schon jetzt über den sogenannten Selbst-Check herausfinden, diesen finden Sie hier: https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check

 

Wo kann man den Antrag einreichen?

Der Antrag auf die Energiekostenpauschale – so der offizielle der Name der Förderung – kann nur über das Unternehmensserviceportal (USP) eingereicht werden.

 

Sollten Sie noch keinen Zugang zum USP haben, so empfiehlt es sich dies so rasch als möglich nachzuholen. Hier erfahren Sie wie Sie sich am USP anmelden können: https://www.usp.gv.at/ueber-das-usp/index/Erste-Schritte-am-USP.html

 

Um sich am USP anmelden zu können und in weiterer Folge einen Antrag stellen zu können brauchen Sie eine Handysignatur (mehr dazu hier: https://www.atrust.at/de/produkte/Qualifizierte_Signaturservices/Handy-Signatur/)

 

Was brauche ich um einen Antrag stellen zu können?

Sie brauchen auf alle Fälle eine Handysignatur oder ID Austria, einen Zugang zum USP und einen ÖNACE-Code. Diesen sollten Sie von der Statistik Austria bei Gründung Ihres Unternehmens erhalten haben. Den ÖNACE-Code können Sie auch über das USP abrufen.

 

Übrigens: Unternehmen, die einen Energiekostenzuschuss des aws beantragt haben können für den selben Zeitraum nicht um eine Energiekostenpauschale ansuchen.

 

TIPP: Machen Sie auf alle Fälle hier einen Selbstcheck: https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check – er hilft Ihnen dabei herauszufinden ob Sie prinzipiell einen Anspruch haben bzw. welche Daten Sie eventuell noch brauchen (z.B.: ÖNACE-Code).

Sehr hilfreich sind auch die Fragen und Antworten, die Sie hier finden: https://www.energiekostenpauschale.at/#frequently-asked-questions

 

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben helfen wir Ihnen gerne weiter.

Bild: Sujet pixabay/Wilfried Wende

So funktioniert die Energiekostenpauschale

Hier noch eine skizzenhafte Zusammenfassung des Ablaufes, wie er auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit abgebildet ist.

Quelle: energiekostenpauschale.at – Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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