09. August 2023verfasst von grünertax

Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmer: Jetzt Antrag stellen – Förderung bis zu 2.475 € möglich

Ab sofort können Klein- und Kleinstunternehmer:innen einen Antrag auf die sogenannte Energiekostenpauschale (Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmen) einbringen. Achtung die Frist für die Einbringung von Anträgen endet am 30.11.2023.

 

Mit einiger Verspätung aber doch ist die Richtlinie zur Umsetzung des Energiekostenzuschusses für Kleinunternehmen fertiggestellt worden. Damit sind nun alle Voraussetzungen erfüllt, um Anträge über das Unternehmensserviceportal (USP) einzubringen. Seit 8. August ist dies jetzt möglich.

 

Noch einmal zur Erinnerung:

 

Was brauchen Sie um einen Antrag zu stellen?

• Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP)
• Handysignatur oder ID Austria
• ÖNACE- Code (diesen sollten Sie von der Statistik Austria bei Gründung Ihres Unternehmens erhalten haben, er kann aber auch über das USP abgerufen werden).
• Ein gültiges SEPA-Konto im EU- bzw. EWR-Raum, bei dem die Auszahlung rein aufgrund des IBAN möglich ist (Bankkonto).

 

 

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Förderungsfähig sind Unternehmen deren Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 mindestens bei € 10.000 und maximal € 400.000 betrug. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Österreich haben.
Achtung: Unternehmen die bereits einen Antrag nach dem Förderungsprogramm „Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen“ gestellt haben, sind nicht förderungsfähig. Ebenfalls nicht förderungsfähig sind verkammerte und nicht verkammerte freie Berufe (z.B.: Rechtsanwälte, Steuerberater, etc. – siehe u.a. hier: https://www.usp.gv.at/gruendung/freie_berufe.html).

Im Erlass, den Sie hier downloaden können: https://www.energiekostenpauschale.at/assets/pdf/Richtlinie_Energiekostenpauschale_Fassung_Juli_2023_v1.0.pdf finden sich noch einige weitere Unternehmen, die nicht förderungswürdig sind.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt von der Einteilung des Unternehmens nach ÖNACE, vom Umsatz des Unternehmens und dem beantragten Förderungszeitraum ab.

Prinzipiell sind folgende Förderungshöhen möglich:
Zeitraum:
01.02.2022 bis 31.12.2022: Von € 410 bis € 2.475
01.02.2022 bis 30.09.2022: Von € 300 bis € 1.800
01.10.2022 bis 31.12.2022: Von € 110 bis € 675

 

Für die Ermittlung der jeweiligen Umsatzklasse müssen Sie sich bei der Antragsstellung selbst in einer der fünf folgenden Umsatzklassen einordnen.
Stufe 1: € 10.000 bis € 34.999,99
Stufe 2: € 35.000 bis € 99.999,99
Stufe 3: € 100.000 bis € 199.999,99
Stufe 4: € 200.000 bis € 299.999,99
Stufe 5: € 300.000 bis € 400.000

Für die Selbsteinordnung in die Stufen 2 bis 5 ist die Summe aus den unterjährig (2022) gemeldeten Umsätze bzw. allfällige unterjährige Festsetzungen heranzuziehen. Falls vorhanden ist auch die Summe der sonstigen Leistungen der Zusammenfassenden Meldung (gemäß Artikel 21 Abs. 3 des Anhangs zu § 29 Abs. 8 UStG 1994 Binnenmarktregelung) heranzuziehen (Umsätze mit EU/EWR-Unternehmen) heranzuziehen.
Alle Details zur Höhe der möglichen Förderung (je nach Umsatz, ÖNACE und Förderzeitraum) finden Sie hier: https://www.energiekostenpauschale.at/assets/pdf/Beilage_1_Richtlinie_Energiekostenpauschale_Foerdersaetze_Juli_2023_v1.0.pdf

 

Wo kann man den Antrag stellen?

Eine Antragsstellung ist ausschließlich über das Unternehmensserviceportal möglich und muss vom Unternehmen selbst gestellt werden. Link zum USP bzw. zur Seite mit der Antragsstellung: https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html

 

Wichtig: Bevor Sie den Antrag absenden kontrollieren Sie noch einmal die eingegebenen Daten. Spätere Nachbesserungen oder Abänderungen sind nicht möglich.

 

Übrigens: Wenn Sie den Antrag stellen und absenden müssen Sie bestätigen, dass Ihre Daten korrekt sind und Sie die Richtlinie kennen und alle Bedingungen der entsprechenden Richtlinie annehmen. Deshalb hier noch einmal der Link zur Richtlinie: https://www.energiekostenpauschale.at/assets/pdf/Richtlinie_Energiekostenpauschale_Fassung_Juli_2023_v1.0.pdf

 

Sollten Sie noch keinen Selbst-Check gemacht haben können Sie dies hier nachholen: https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check

 

Bild: Sujet – pixabay/BestGraphics_com

urgently-2310773_640_pixabay_BestGrphics_com