Stromkostenbremse für landwirtschaftliche Haushalte – ab sofort Antrag möglich
Seit kurzem können auch bäuerliche Haushalte um eine Stromkostenbremse ansuchen. Ein Antrag auf Gewährung des Stromkostenzuschusses muss bis spätestens zum 31. Mai eingbracht werden. Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden.
Zum Hintergrund: Bisher bestand bei vielen landwirtschaftlichen Haushalten das Problem, dass sie sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über einen gemeinsamen Stromzähler mit dem Lastprofil „Landwirtschaft“ gelenkt hatten. Damit sind sie bei der bereits seit Dezember wirksamen „Bremse“ bei den Stromkosten leer ausgegangen sind.
Seit dem 17. April scheint dieses Problem nun gelöst. Bäuerliche Haushalte mit einem rein landwirtschaftlichen Lastprofil können nunmehr um eine Stromkostenbremse ansuchen. Die Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden. Die Anträge können ausschließlich online gestellte werden.
Weitere Details:
- Förderzeitraum : 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024.
- Der Zuschuss wird nach Gewährung automatisch auf der Stromrechnung, entweder über die Jahres- oder die Schlussabrechnung, sonst auch bei Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt.
- Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte.
- Innerhalb dieses Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh betragen.
Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen pro Haushalt gibt es zudem Zusatzförderungen (105 Euro pro Person/Jahr).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/entlastungspaket/allgemeine-informationsseite/informationen-fuer-landwirtschaftliche-betriebe-und-gewerbebetriebe.html
Der Antrag kann hier gestellt werden: https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag
Quelle: Österreichische Bauernzeitung bzw. österreich.gv.at
Bild: Sujet/Pixabay – Pexels