Das ändert sich bei lohnsteuerfreien Zulagen und Zuschlägen
Durch das Gesetz zur Abgeltung der kalten Progression kommt es 2024 zu Änderungen bei der steuerlichen Befreiung von Sonntags-, Feiertags- bzw. Nacht- und weiteren Zuschlägen.
Im Rahmen der steuerlichen Befreiungsregelung für
• Sonntags-,
• Feiertags-,
• und Nachtzuschläge
• sowie Schmutz-
• Erschwernis-
• und Gefahrenzulagen
wird der monatliche Höchstbeitrag auf € 400,- angehoben. Auch der um 50% erhöhte Höchstbeitrag bei überwiegender Normalarbeitszeit steigt in der „steuerlichen Nacht“ von € 540 auf € 600.
Anpassungen bei den Überstundenzuschlägen
Der monatliche Höchstbeitrag für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen wird für 2024 und 2025 außertourlich angehoben. Bisher lag er bei € 86,- für maximal 10 Überstunden. Für 2024 und 2025 liegt er bei € 200 für maximal 18 Überstunden.
Gerne beraten Sie unsere Lohnverrechnungs-Experten Sie bei Fragen zu diesem oder anderen Themen.
Photo: pixabay/Janno Nivergall
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