23. Februar 2024verfasst von grünertax

Das ändert sich bei lohnsteuerfreien Zulagen und Zuschlägen

Durch das Gesetz zur Abgeltung der kalten Progression kommt es 2024 zu Änderungen bei der steuerlichen Befreiung von Sonntags-, Feiertags- bzw. Nacht- und weiteren Zuschlägen.

Im Rahmen der steuerlichen Befreiungsregelung für
• Sonntags-,
• Feiertags-,
• und Nachtzuschläge
• sowie Schmutz-
• Erschwernis-
• und Gefahrenzulagen
wird der monatliche Höchstbeitrag auf € 400,- angehoben. Auch der um 50% erhöhte Höchstbeitrag bei überwiegender Normalarbeitszeit steigt in der „steuerlichen Nacht“ von € 540 auf € 600.

 

Anpassungen bei den Überstundenzuschlägen

Der monatliche Höchstbeitrag für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen wird für 2024 und 2025 außertourlich angehoben. Bisher lag er bei € 86,- für maximal 10 Überstunden. Für 2024 und 2025 liegt er bei € 200 für maximal 18 Überstunden.

 

Gerne beraten Sie unsere Lohnverrechnungs-Experten Sie bei Fragen zu diesem oder anderen Themen.

 

Photo: pixabay/Janno Nivergall

worker-5736096_640pixabay_Janno_Nivergall