19. Januar 2024verfasst von grünertax

Das ändert sich 2024 für Familien – NÖ Schulstartgeld noch bis 2.2.2024

2024 werden in Österreich die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, der Familienzeitbonus und weitere Familienleistungen an die Inflation angepasst. Das bedeutet u.a., dass die Familienbeihilfe heuer um 9,7% steigt.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe ist in Österreich nach Alter und Anzahl der Kinder gestaffelt. Für das Kalenderjahr 2024 beträgt die Familienbeihilfe pro Kind und Monat:

ab der Geburt: 132,30 Euro
ab 3 Jahren: 141,50 Euro
ab 10 Jahren: 164,20 Euro
ab 19 Jahren: 191,60 Euro*

* Für Kinder, die bereits 18 sind, besteht grundsätzlich nur dann ein Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn sie für einen Beruf (Lehre, Schule, Studium, Fachhochschule etc.) aus- oder fortgebildet werden. Wenn das Kind maturiert hat, besteht noch für weitere 4 Monate nach der Matura Anspruch auf Familienbeihilfe – unabhängig davon, ob im Herbst eine Ausbildung oder ein Studium begonnen wird. Erheblich behinderte Kinder bekommen bis zu deren 25. Geburtstag ebenfalls 4 Monate nach Schulabschluss Familienbeihilfe. Sind diese 4 Monate vorbei und die Ausbildung startet noch nicht? Dann besteht weiter Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn die Berufsausbildung bzw. das Studium zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Schulabschluss gestartet wird. Das gilt für Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht beendet haben (bei erheblich behinderten Kindern bis zum 25. Geburtstag.)

Zuschläge auf die Familienbeihilfe

Bei zwei oder mehr Kindern mit Anspruch auf die Familienbeihilfe wird zusätzlich eine monatliche Geschwisterstaffelung pro Kind ausgezahlt. Diese beträgt 2024:

Für zwei Kinder: um 8,20 Euro für jedes Kind
Für drei Kinder: um 20,20 Euro für jedes Kind
Für vier Kinder: um 30,70 Euro für jedes Kind
Für fünf Kinder: um 37,20 Euro für jedes Kind
Für sechs Kinder: um 41,50 Euro für jedes Kind
Für sieben und mehr Kinder: um 60,30 Euro für jedes Kind

Dazu ein Berechnungsbeispiel für eine Familie mit 3 Kindern im Alter von 2, 6 und 9 Jahren:
1. Kind 132,3 €
2. Kind 141,5 €
3. Kind 141,5 €
Geschwisterstaffelung (3 x 20,20 €) 60,6 €
Summe 475,90 €

Kinderabsetzbetrag

Dazu kommt in Österreich noch der sogenannte Kinderabsetzbetrag. Der Kinderabsetzbetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu, der Familienbeihilfe bekommt. Dieser wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. Der Kinderabsetzbetrag wird in jedem Fall ausbezahlt, auch wenn keine oder nur eine geringe Steuerleistung erbracht wird. Empfänger des Kinderabsetzbetrages ist jener Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht. Der Kinderabsetzbetrag wird 2024 auf 67,8 € erhöht.

Bei der obenstehenden Musterrechnung müsste man zur Familienbeihilfe für die drei Kinder noch einen Kinderabsetzbetrag von:
3 x 67,80 € = 203,40 €
hinzurechnen.

 

Schulstartgeld

Das bereits 2011 eingeführte Schulstartgeld, welches im Normalfall im September (2023 im August) ausbezahlt wird beträgt 2024 116 €. Es wird für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren automatisch mit der Familienbeihilfe überwiesen. Einige österreichische Bundesländer zahlen ebenfalls ein Schulstartgeld aus. Dieses wird häufig von Jahr zu Jahr neu beschlossen und muss meist bei der jeweils zuständigen Landesregierung extra beantragt werden. In Niederösterreich kann etwa das blau-gelbe Schulstartgeld für das Schuljahr 2023/24 noch bis 2.2.2024 beantragt werden. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Blau-gelbes_Schulstartgeld.html

 

Weitere Änderungen finden Sie auf dem Portal der Familienplattform fratz.at. Den entsprechenden Artikel finden Sie hier: https://www.fratz.at/leben/das-bringt-2024-fuer-familien

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