04. Oktober 2026 • verfasst von grünertax

Telearbeitspauschale wird steuerpflichtig

Die während der Corona-Pandemie eingeführte Telearbeitspauschale, ursprünglich Homeoffice-Pauschale genannt, wird hinkünftig steuerpflichtig. Bislang war der Betrag von drei Euro pro ausschließlichem Telearbeitstag, höchstens jedoch 300 € pro Kalenderjahr steuerfrei. Diese Regelung läuft mit Ende 2026 aus. Deshalb entfällt auch die Verpflichtung zur Angabe der Telearbeitstage am Jahreslohnzettel. Zahlungen des Arbeitgebers zur Abgeltung von Kosten im Zusammenhang mit Telearbeit sind ab 2027 grundsätzlich steuerpflichtig. Einzig die Geltendmachung von ergonomisch geeignetem Mobiliar (z. B. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) bis € 300 jährlich als Werbungskosten bleibt bestehen.

Bild: alterfines auf pixabay

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