09. Oktober 2026 • verfasst von grünertax

Gratis Vignette für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung, die über einen Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Blind“ verfügen können eine Gratis Jahresvignette der ASFINAG beantragen. Vorraussetzung ist, dass das mehrspurige Fahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist.

Für die Freischaltung der digitalen Jahresvignette muss der Zulassungsinhaber von der motorbezugenen Versicherungssteuer befreit sein. Sollte eine solche Befreiung noch nicht vorhanden sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Zulassungsstelle in Verbindung.Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Jahresvignette von der ASFINAG laut Information des Sozialministeriumservice automatisch freigeschalten.

Wenn ein Fahrzeug neu angemeldet wird, informiert die Zulassungsstelle die ASFINAG. Nach dieser Meldung erfolgt die Aktivierung der digitalen Jahresvignette im Normalfall automatisch.

Wichtig!

Das entsprechende Fahrzeug muss auf die Person mit Behinderung zugelassen sein. Bei sogenannten Zulassungsgemeinschaften (wenn ein KFZ auf mehrere Personen zugelassen ist) gilt folgendes:

  • Die Begünstigung steht zu, wenn alle Personen die oben erwähnten Voraussetzungen (Behindertenpass) erfüllen.
  • Wenn zumindest eine Peron die Voraussetzung erfüllt und alle Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben (Hauptwohnsitz).

Weitere Infos zur Gratis Jahresvignette für Behinderte finden Sie hier: https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/gratisvignette/

Weitere Infos zum Thema Behinderung und Mobilität bzw. zu Begünstigungen finden Sie hier: https://www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet/

Quelle: Sozialminsteriumservice

Bild: Sujetbild mit KI (OpenAI) generiert. Es handelt sich um ein fiktives Fahrzeug.

 

 

 

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