Topaktuell – Hochwasser in Niederösterreich: Mehr Geld für die Opfer
Land und Bund kündigen an, die Ersatzrate für Hochwasseropfer auf mindestens 50%, bei Härtefällen auf bis zu 80% anzuheben. Bisher lag die Ersatzrate für Schäden bei rund 20%.
22.09.2024 – Die EU-Hilfe zeigt Wirkung. In einer Presseaussendung der Niederösterreichischen Landeskorrespondenz heißt es heute: „Aufgrund der 500 Millionen Euro Hilfszahlungen, die Österreich im Rahmen des Hochwasser-Gipfels in Polen von der Europäischen Kommission zugesagt wurde, hat die Bundesregierung mit dem Land Niederösterreich vereinbart, die Mehrkosten dieser Erhöhung zu finanzieren und dem Land zur Verfügung zu stellen. (…) Insgesamt stehen in Österreich gemeinsam mit den 500 Millionen Euro aus den Fonds der EU sowie den Mitteln aus dem österreichischen Katastrophenfonds 1,5 Milliarden Euro an Hilfe zur Verfügung, um den Menschen schnell zu helfen, die Schäden zu beseitigen und zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen.“
Was ist zu tun:
Durch das Hochwasser entstandene Schäden müssen sofort bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. So Sie es noch nicht getan haben, tun Sie es so rasch als irgendmöglich.
Eine Schadenserhebungskommission wird den Schaden aufnehmen und ein Schadenserhebungsprotokoll erstellen.
Wichtig ist auch, dass Sie der Kommission bekanntgeben ob es eine Versicherung gibt und in welcher Höhe die Versicherung den Schaden deckt. Die tatsächliche Auszahlung durch die Versicherung kann auch im Nachhinein gemeldet werden.
Wer kann Hilfe beantragen?
Die Katastrophenbeihilfe können sowohl physische – sprich Privatpersonen und -haushalte – als auch juristische Personen (Unternehmen z.B. GmbH) in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind lediglich Gebietskörperschaften.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Es muss ein Gutachten einer fachkundigen Person vorliegen, dass es sich bei dem Ereignis um eine Naturkatastrophe (Hochwasser, Erdrutsch, etc.) gehandelt hat und dadurch außergewöhnliche Schäden entstanden sind.
Welche Fristen gibt es?
Notwendige Unterlagen für die Ermittlung der Schadensbeihilfe, insbesondere die Schadenserhebungsprotokolle (von der Gemeinde), müssen binnen 6 Monaten nach Eintritt des Katastrophenereignisses bei der Abwicklungsstelle eingelangt sein.
Wie hoch ist die Beihilfe und wie wird sie ermittelt?
Nach einer Prüfung wird auf Basis der Angaben die Gesamtschadenssumme ermittelt. Wenn eine Versicherung ausgezahlt wurde wird die Versicherungsleistung von der Gesamtschadenssumme abgezogen.
Laut der aktuellen Aussendung des Landepressdienstes werden in Niederösterreich mindestens 50% – in besonderen Härtefällen bis zu 80% des Schadens ausgezahlt. Besondere Härtefälle sind u.a. chronische Erkrankungen, geringes Einkommen, Behinderung, besondere Sorgepflichten, Existenzgefährdung, etc. Um die Auszahlung von 80% zu erreichen ist ein entsprechnder Antrag des Hochwasser-Geschädigten mit Nachwweisen notwendig. Bisher lag die Ersatzquote bei 20%.
Achtung!
Das Geld muss binnen eines Jahres zur Behebung der Schäden ausgegeben werden. Entsprechende Beleg sind – für eventuelle stichprobenweise Kontrollen – mindestens zehn Jahr aufzubewahren.
Die aktuelle Aussendung vom 22.09.2024 finden Sie hier: Land NÖ und Bund stocken Schadensersatzhilfe für Hochwasseropfer auf
Weitere Infos zur Katastrophenhilfe in Niederösterreich finden Sie hier: Katastrophenbeihilfe für: Private, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen – Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Informationen des Bundes mit Links zu den Katastrophenbeihilfen in allen Bundesländern finden Sie hier: Finanzielle Unterstützungen im Katastrophenfall (oesterreich.gv.at)
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