08. März 2022verfasst von grünertax

Das bringt die Steuerreform (1) – Senkung der Einkommensteuer

Im Jänner (Nationalrat) bzw. Februar (Bundesrat) wurde die ökosoziale Steuerreform beschlossen und am 14.2.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit sind nunmehr alle Voraussetzungen erfüllt, dass das Reformpaket, welches bis 2025 eine steuerliche Entlastung von 18 Milliarden Euro bringen soll, tatsächlich im Juli 2022 in Kraft tritt.

Einer der wichtigsten Eckpunkte des Paketes ist die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer für die zweite Tarifstufe von 35 auf 30%. Da die Reform erst im Juli in Kraft tritt gilt im ersten Jahr (2022) ein Mischsteuersatz von 32,5%. Ab Juli 2023 sinkt die Lohn- und Einkommensteuer für die dritte Stufe von 42 auf 40%; ab 2023 gilt der Mischsteuersatz von 41%, ab Jänner 2024 dann die 40% (siehe Grafik).


Geltungsbereich:

  1. Gültig ab Juli 2022. Deshalb Mischsteuersatz von 32,5% im Jahr 2022. Ab 2023 Steuersatz von 30%

  2. Gültig ab Juli 2023. Deshalb Mischsteuersatz von 41% im Jahr 2023. Ab 2024 gilt ein Steuersatz von 40%.

Anmerkung:

Wurde für Lohnzahlungszeiträume im Jahr 2022 der Steuersatz von 32,5 % noch nicht berücksichtigt, hat der Arbeitgeber bis spätestens 30.5.2022 eine Aufrollung durchzuführen. Die Rollung kann bereits ab Gesetzesveröffentlichung erfolgen. Für die Steuersenkung in der dritten Stufe – ab Juli 2023 – gilt, dass bereits ab Jahresbeginn 2023 der Mischsteuersatz von 41% angewandt werden kann. Dadurch erspart man sich eine Aufrollung. In 2024 – kommen dann die 40% zur Anwendung.