Pflicht zur elektronischen Zustellung bei finanzonline
Ist ein Adressat Teilnehmer am finanzonline-Verfahren, so soll die Zustellung von Schreiben des Finanzamtes künftig elektronisch erfolgen. Dies gilt wenn die Zustellung auf elektronischem Weg durch das Finanzamt technisch möglich ist. Betroffen von dieser Verpflichtung sind jene Unternehmer:innen, die Umsatzsteuererklärungen einreichen müssen. Dazu gehören auch Kleinunternehmer:innen, die auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden sowie das Zollamt Österreich sind nicht betroffen.
Die Regelung tritt frühestens am 1.9.2025 in Kraft. Ein Verzicht auf die elektronische Zustellung ist dann nicht mehr möglich. Wenn später keine Umsatzsteuererklärung mehr erforderlich ist, kann ab diesem Zeitpunkt wieder auf die elektronische Zustellung verzichtet werden.
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