Wichtige Grenzwerte für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Buchführungsgrenzen, Teilpauschalierung, Vollpauschalierung, Einnahmengrenzen, … Im Folgenden ein kurzer Überblick über die wichtigsten Grenzwerte für Betriebe in der Land- und Fortswirtschaft.
Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform)
- Umsatzgrenze netto (exkl. Umsatzsteuer) > € 700.000 (zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre)
- Einheitswertgrenze entfällt
Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Umsatzgrenze netto (exkl. Umsatzsteuer) > € 600.000
- Einheitswertgrenze > € 165.000
Teilpauschalierung
- Umsatzgrenze netto (exkl. Umsatzsteuer) ≤ € 600.000
- Einheitswertgrenze > € 75.000 ≤ € 165.000
Vollpauschalierung
- Umsatzgrenze netto (exkl. Umsatzsteuer) ≤ € 600.000
Einheitswertgrenze ≤ € 75.000- ≤ € 15.000(isoliert Forstwirtschaft)
- Fläche Weinbau ≤ 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau)
- Gartenbau ≤ € 2.000 Endverkaufserlöse
Einnahmengrenze f. land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten
- Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer) ≤ € 55.000
Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG)
- Umsatzgrenze ≤ € 600.000
Bei Fragen zu diesem und anderen Themen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen gerne zur Seite.
Bild: Pixabay/René Schindler
