Pendlereuro und steuerfreie Überstunden
Als teilweiser Ausgleich für den abgeschafften Klimabonus wurde der Pendlereuro angehoben, die Steuerfreiheit von Überstunden wurde auf einen Maximalbetrag von € 170 festgelegt. Auch bei der Feiertagsarbeit gibt es jetzt klare Regeln.
Mit 1.1.2026 wurde der sogenannte Pendlereuro deutlich erhöht. Der Pendlereuro steht allen Steuerzahler:innen zu, die einen Anspruch auf Pendlerpauschale haben. Das Pendlerpauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Der Pendlereuro ist als steuerlicher Absetzbetrag ein Jahresbetrag und wird berechnet, indem die einfache Entfernung in Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit „sechs“ multipliziert wird. Bisher lag der Wert bei zwei Euro. Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt und direkt von der errechneten Steuer abgezogen. Die maximale Sozialversicherungs-Rückerstattung für Arbeitnehmer:innen mit Anspruch auf eine Pendlerpauschale erhöht sich 2026 von € 737 auf € 750.
Pendlereuro:
- Bisher: € 2 pro Kilometer
- Ab 2026: € 6 pro Kilometer
Überstundenzuschläge und Feiertagsarbeit
Für das Jahr 2026 gilt: Für geleistete sind Zuschläge im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohns für maximal 15 Überstunden pro Kalendermonat steuerfrei (bis Ende 2025: 18 Überstunden). Der maximale Freibetrag pro Monat beträgt dabei € 170. Diese Neuregelung war notwendig da sonst der im Jahr 2024 und 2025 geltende höchstmögliche steuerfreie Zuschlag von € 200 (befristet für die Jahre 2024 und 2025) auf € 120 reduziert worden wäre. Ob es für 2027 Verlängerung bzw. zu einer weiteren Neuregelung kommt ist derzeit noch unklar.
Für Feiertage gilt ab 1.1.2026 eine klare steuerliche Regelung: An Feiertagsentgelt können bis zu € 400 pro Monat steuerfrei abgerechnet werden.
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