Kilometergeld für Motorräder und Fahrräder wieder gesenkt
Per 1.1.2025 wurde das „amtliche Kilometergeld“ für PKW aufgrund der gestiegenen Spritpreise und Erhaltungskosten auf € 0,50 erhöht. Um die Verwaltung zu vereinfachen wurde dieser Satz ab 1.1.2025 auch für Motorfahrräder, Motorräder sowie Fahrräder angewandt. Die diesbezügliche Rechtslage wurde schon nach einem halben Jahr wieder verändert und das amtliche Kilometergeld für Motor- und Fahrräder ab 1.7.2025 auf € 0,25 halbiert.
Das amtliche Kilometergeld unterscheidet daher seit 1.7.2025 wieder zwischen Personen- und Kombinationskraftwägen sowie Motorfahrräder und Motorräder. Auf Reisen, die aufgrund von Dienstaufträgen vor dem 1.7.2025 stattgefunden haben, ist die Reisegebührenvorschrift in der bis 30.6.2025 geltenden Fassung anzuwenden.
Daraus ergibt sich das folgende Kilometergelder abgabenfrei ausgezahlt werden können:
- PKW
- bis 31.12.2024: € 0,42/km
- seit 01.01.2025: € 0,50/km
- Mitfahrer:in
- bis 31.12.2024: € 0,05/km
- seit 01.01.2025: € 0,15/km
- Motorräder & Motorfahrräder
-
- bis 31.12.2024: € 0,24/km
- 01.01.2025 bis 30.06.2025: € 0,50/km
- ab 01.07.2025: € 0,25/km
- Fahrräder
- bis 31.12.2024: € 0,38/km
- 01.01.2025 bis 30.06.2025: € 0,50/km
- ab 01.07.2025: € 0,25/km
Bild: Pixabay/Jolyne Tarver