Gewinnfreibetrag minimiert die Steuerlast
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen bzw. Personengesellschaften zu, die selbständig tätig sind.
Mit Hilfe des Gewinnfreibetrages lässt sich die zu zahlende Steuer noch einmal minimieren. Der Gewinnfreibetrag (GFB) setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag, der allen selbständig tätigen zusteht, und dem investitionsbedingten Freibetrag.
Es gilt folgende Staffelung beim Gewinnfreibetrag:
• Gewinne bis zu 30.000 Euro: 15 Prozent
• die nächsten 145.000 Euro: 13 Prozent
• die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent
• die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent
Der Grundfreibetrag für die ersten 30.000 € (Gewinnfreibetrag von max. 4.500 €) wird ohne Erfüllung von weiteren Anforderungen berücksichtigt.
Ab der zweiten Stufe (die nächsten 145.000 €) handelt es sich um den sogenannten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Sprich um diesen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können muss der/die Unternehmer*in Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt haben.
Diese können sein:
- Körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Darunter können auch Gebäude fallen. Bei Gebäuden ist allerdings der Ausschluss von gebrauchten Wirtschaftsgütern zu beachten. Achtung: Die Vorsicht: Wirtschaftsgüter dürfen erst nach Ablauf von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sonst erfolgt eine Nachversteuerung.
- Bestimmte Wertpapiere wie
- Auf Inhaber lautende und in Euro begebene Schuldverschreibungen (Anleihen) von inländischen Schuldnern oder von Schuldnern aus der EU bzw. dem EWR.
- Forderungen aus Schuldscheindarlehen (Anleihen) an die Republik bzw. andere EU/EWR- Mitgliedstaaten.
- Bestimmte Anteilscheine an inländischen Immobilienfonds sowie ausländischen offenen Immobilienfonds (EU oder EWR).
- Anteilscheine an Investmentfonds im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 30 des Investmentfondsgesetzes 2011. Diese Investmentfonds unterliegen bestimmten genau definierten Investmentkriterien.
Auch für die Wertpapiere gilt eine Behaltefrist von vier Jahren.
Welche Wertpapiere zur Nutzung des Gewinnfreibetrages geeignet sind definiert § 14 Abs 7 Z 4 EstG. Bevor Sie Wertpapiere kaufen um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Anspruch zu nehmen sollten Sie mit Ihrem Wertpapierberater reden.
Das bekannte österreichische Anlegerportal boerse-express.com hat kürzlich einen Artikel zu dem Thema plus eine Liste der in Frage kommenden Fonds inkl.Renditen (Quelle: OeKB) veröffentlicht. Die digitale PDF-Ausgabe finden Sie hier (Seite 7/8):
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