15. Juli 2022verfasst von grünertax

Verlängerung der Familienbeihilfe für Maturanten

Gute Nachrichten für alle die heuer die Matura abgelegt haben. Die Familienbeihilfe wird bis Oktober weiter ausbezahlt.

Hintergrund

Für volljährige Kinder in Berufsausbildung, z.B: ein Studium, besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum 24., in manchen Fällen (z.B. erhebliche Behinderung) bis zum 25. Lebensjahr.

Um eine Unterbrechung des Bezuges der Familienbeihilfe zu vermeiden, wird die Beihilfe auch für Zeiten gewährt, die zwischen dem Abschluss einer Schulausbildung (z.B.: Matura) und dem frühestmöglichen Beginn eines Studiums liegen. Diese Regelung hat in der Vergangenheit zu einem hohen Verwaltungsaufwand beim Finanzamt geführt, weil das Finanzamt verschiedene Prüfungen durchführen musste. Deshalb wurde festgelegt, dass ab 1.6.2022 der Anspruch auf Familienbeihilfe bis Oktober verlängert wird, unabhängig davon ob danach eine Berufsausbildung begonnen wird oder nicht.

Wird keine Berufsausbildung – Studium – begonnen so endet der Anspruch auf Familienbeihilfe automatisch. Wenn ein Studium begonnen wird kann die Familienbeihilfe automatisiert weiterbezogen werden. Der Studienbeginn wird künftig aus dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen an das Finanzamt übermittelt.

Der Bezugszeitraum wurde deshalb verlängert, um zu gewährleisten, dass die Daten aus dem Datenverbund die eine automatisierte Weitergewährung ermöglichen auch tatsächlich vorliegen, heißt es bei LexisNexis.

Quelle: Lexis 360 (LexisNexis) Link:

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