E-Mobilität: Direkte Förderungen für Unternehmen
Mehr als 102.000 neue PKW’s wurden bis Ende Mai 2023 in Österreich zugelassen. Der Anteil reiner Elektro-Autos lag bei fast 20%. Ein großer Teil davon wurde von Unternehmen angemeldet. Im Folgenden ein Überblick über die aktuellen Förderungen des Bundes für E-Mobilitätsmaßnahmen von Betrieben.
Zuerst die schlechte Nachricht: Die Fördermittel für betrieblich genutzte E-PKW, mit einem Kaufvertrag zwischen dem 14.03.2022 die nach dem 31.12.2022 sind laut umweltförderung.at verbraucht. Das soll heißen, dass es – außer – für spezielle Institutionen (soziale Einrichtungen, Fahrschulen, etc. siehe unten) und Private keine Förderung für die Anschaffung für E-PKW der Klasse M1 mehr gibt. Dennoch stehen aktuell noch 19,5 Millionen € an direkten Förderungen von E-Mobilität für Betriebe (ohne E-PKW mit Kaufvertrag v. d. 31.12.2022) zur Verfügung.
Damit können u.a. betriebliche Elektro-Ladeinfrastrukturen, betriebliche Elektro-Nutzfahrzeuge (N1 > 2,0t) und Elektro-Kleinbusse (M1 für mind. 7+1 Personen und M2), betriebliche Elektro-Leichtfahrzeuge inkl. Elektro-Zweiräder und E-PKW für soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis angeschafft werden.
Zusätzlich stehen 6,2 Millionen € für betriebliche Projekte für kombinierte Maßnahmen (laut Teil B des Leitfadens, gemäß AGVO) zur Verfügung (den Leitfaden 2023 mit allen Förderungen der E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können Sie hier abrufen: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_EMob_Gewerbe_2023.pdf)
Fahrzeuge
Hier noch einmal die wichtigsten Förderungen für Fahrzeuge und deren Höhe im Überblick:
ACHTUNG: Diese Förderungen können nach Umsetzung der Maßnahme – sprich nach dem Kauf des entsprechenden Fahrzeuges beantragt werden. Wichtig: Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als neun Monate zurückliegen.
Fahrzeuge (bis zu 10 Stück pro Antrag)
Fördergegenstand | Fahrzeugklasse | E-Mobilitätsbonus | |
Importeursanteil | Bundesförderung | ||
E-PKW
(soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis) |
Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) (M1, N1) ≤ 2,0 Tonnen (gilt nur bei N1) | 1.000 Euro
|
1.000 Euro
|
E-Kleinbusse | * M1 (mind. 7+1 Personen) > 2,0 und ≤ 2,5 Tonnen
* M1 (mind. 7+1 Personen) > 2,5 Tonnen * M2 |
2.000 Euro
2.000 Euro
2.000 Euro |
4.000 Euro
8.000 Euro
18.000 Euro |
Leichte E-Nutzfahrzeuge | * N1 > 2,0 und ≤ 2,5 Tonnen
* N1 > 2,5 Tonnen |
2.000 Euro
2.000 Euro |
4.000 Euro
8.000 Euro |
E-Leichtfahrzeuge | L2e, L5e, L6e, L7e | – | 1.300 Euro |
E-Zweiräder |
* L1e (E-Moped) * L3e ≤ 11 kW (E-Leichtmotorrad) * L3> 11 kW (E-Motorrad)
|
350 Euro 500 Euro 500 Euro |
450 Euro 700 Euro 1.400 Euro |
Alle Details finden Sie hier: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_EMob_Gewerbe_2023.pdf
Infrastrukur
Zusätzlich gefördert werden noch Ladeinfrastruktureinrichtungen. Hier können die Förderungen ebenfalls nach der Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.
Art der Einrichtung | Leistung | E-Mobilitätsbonus | |
Öffentlich zugänglich | AC-Normalladepunkt
DC-Schnellladepunkt DC-Schnellladepunkt |
11 bis ≤ 22 kW
< 100 kW ≥ 100 kW |
2.500 Euro
15.000 Euro 30.000 Euro |
Nicht öffentlich zugänglich | AC-Normalladepunkt
DC-Schnellladepunkt DC-Schnellladepunkt DC-Schnellladepunkt |
≤ 22 kW
< 50 kW ≥ 50 bis < 100 kW ≥ 100 kW |
900 Euro
4.000 Euro 10.000 Euro 20.000 Euro
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Alle weiteren Förderungen der E-Mobilität für Betriebe, vor allem solche die vor der Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte diesem Dokument: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_EMob_Gewerbe_2023.pdf
Sollten Sie sich als Privatperson überlegen ein E-Auto anzuschaffen so finden Sie hier die entsprechenden Förderungen: https://www.gruener.tax/aktuelles/foerderungen-fuer-die-anschaffung-eines-e-fahrzeuges-fuer-privatpersonen/
Quelle: klimafonds.gv.at (Leitfaden – E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine – Jahresprogramm 2023)
Bild: Sujet/pixabay/Felix Müller