05. Juli 2023verfasst von grünertax

E-Mobilität: Direkte Förderungen für Unternehmen

Mehr als 102.000 neue PKW’s wurden bis Ende Mai 2023 in Österreich zugelassen. Der Anteil reiner Elektro-Autos lag bei fast 20%. Ein großer Teil davon wurde von Unternehmen angemeldet. Im Folgenden ein Überblick über die aktuellen Förderungen des Bundes für E-Mobilitätsmaßnahmen von Betrieben.

 

Zuerst die schlechte Nachricht: Die Fördermittel für betrieblich genutzte E-PKW, mit einem Kaufvertrag zwischen dem 14.03.2022 die nach dem 31.12.2022 sind laut umweltförderung.at verbraucht. Das soll heißen, dass es – außer – für spezielle Institutionen (soziale Einrichtungen, Fahrschulen, etc. siehe unten) und Private keine Förderung für die Anschaffung für E-PKW der Klasse M1 mehr gibt. Dennoch stehen aktuell noch 19,5 Millionen € an direkten Förderungen von E-Mobilität für Betriebe (ohne E-PKW mit Kaufvertrag v. d. 31.12.2022) zur Verfügung.

 

Damit können u.a. betriebliche Elektro-Ladeinfrastrukturen, betriebliche Elektro-Nutzfahrzeuge (N1 > 2,0t) und Elektro-Kleinbusse (M1 für mind. 7+1 Personen und M2), betriebliche Elektro-Leichtfahrzeuge inkl. Elektro-Zweiräder und E-PKW für soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis angeschafft werden.

 

Zusätzlich stehen 6,2 Millionen € für betriebliche Projekte für kombinierte Maßnahmen (laut Teil B des Leitfadens, gemäß AGVO) zur Verfügung (den Leitfaden 2023 mit allen Förderungen der E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können Sie hier abrufen: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_EMob_Gewerbe_2023.pdf)

 

Fahrzeuge

 

Hier noch einmal die wichtigsten Förderungen für Fahrzeuge und deren Höhe im Überblick:

ACHTUNG: Diese Förderungen können nach Umsetzung der Maßnahme – sprich nach dem Kauf des entsprechenden Fahrzeuges beantragt werden. Wichtig: Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als neun Monate zurückliegen.

Fahrzeuge (bis zu 10 Stück pro Antrag)

 

Fördergegenstand Fahrzeugklasse E-Mobilitätsbonus
    Importeursanteil Bundesförderung
E-PKW

(soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis)

Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) (M1, N1) ≤ 2,0 Tonnen (gilt nur bei N1) 1.000 Euro

 

1.000 Euro

 

E-Kleinbusse * M1 (mind. 7+1 Personen) > 2,0 und ≤ 2,5 Tonnen

* M1 (mind. 7+1 Personen) > 2,5 Tonnen

* M2

2.000 Euro

 

2.000 Euro

 

2.000 Euro

4.000 Euro

 

8.000 Euro

 

18.000 Euro

Leichte E-Nutzfahrzeuge * N1 > 2,0 und ≤ 2,5 Tonnen

* N1 > 2,5 Tonnen

2.000 Euro

2.000 Euro

4.000 Euro

8.000 Euro

E-Leichtfahrzeuge L2e, L5e, L6e, L7e 1.300 Euro
 

E-Zweiräder

 

* L1e (E-Moped)

* L3e ≤ 11 kW (E-Leichtmotorrad)

* L3> 11 kW (E-Motorrad)

 

 

350 Euro

500 Euro

500 Euro

 

450 Euro

700 Euro

1.400 Euro

 

Alle Details finden Sie hier: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_EMob_Gewerbe_2023.pdf

 

Infrastrukur

 

Zusätzlich gefördert werden noch Ladeinfrastruktureinrichtungen. Hier können die Förderungen ebenfalls nach der Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.

Art der Einrichtung Leistung E-Mobilitätsbonus
Öffentlich zugänglich AC-Normalladepunkt

DC-Schnellladepunkt

DC-Schnellladepunkt

11 bis ≤ 22 kW

< 100 kW

≥ 100 kW

2.500 Euro

15.000 Euro

30.000 Euro

Nicht öffentlich zugänglich AC-Normalladepunkt

DC-Schnellladepunkt

DC-Schnellladepunkt

DC-Schnellladepunkt

≤ 22 kW

< 50 kW

≥ 50 bis < 100 kW

≥ 100 kW

900 Euro

4.000 Euro

10.000 Euro

20.000 Euro

 

Alle weiteren Förderungen der E-Mobilität für Betriebe, vor allem solche die vor der Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte diesem Dokument: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_EMob_Gewerbe_2023.pdf

 

Sollten Sie sich als Privatperson überlegen ein E-Auto anzuschaffen so finden Sie hier die entsprechenden Förderungen: https://www.gruener.tax/aktuelles/foerderungen-fuer-die-anschaffung-eines-e-fahrzeuges-fuer-privatpersonen/

 

Quelle: klimafonds.gv.at (Leitfaden – E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine – Jahresprogramm 2023)

Bild: Sujet/pixabay/Felix Müller

 

electric-car-g74acfc2be_640_pixabay_Felix_Müller