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Um die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Pandemie zumindest einigermaßen abzufedern gibt es eine Reihe von weiteren steuerlichen Erleichterungen.
Bestehende Steuerstundungen, deren Stundungsfrist per 31.03.2021 abgelaufen wäre, werden – automatisch – bis zum 30. Juni 2021 verlängert.