22. März 2026verfasst von grünertax

Höherer Eingangssteuersatz bei Stiftungen

Mit 1.1.2026 wurde die Stiftungseingangssteuer für Zuwendungen an inländische Privatstiftungen von 2,5% auf 3,5% erhöht.

Zum Hintergrund: Unentgeltliche Zuwendungen an eine Privatstiftung unterliegen grundsätzlich dieser Stiftungseingangssteuer mit einem fixen Steuersatz (Stiftungseingangssteuergesetz). Als Bemessungsgrundlage ist der sogenannte gemeine Wert (im Wesentlichen der Verkehrswert) anzusetzen. Bei Wertpapieren oder Anteilen an Kapitalgesellschaften ist der Kurswert heranzuziehen, wenn ein solcher vorhanden ist.

Achtung: Der Steuersatz kann sich z.B. im Zusammenhang mit Auslandsstiftungen, bei der Verletzung von Offenlegungspflichten gegenüber dem Finanzamt auf 25 % erhöhen. Die Zwischensteuer für Privatstiftungen (z.B. auf Zinserträge und Einkünfte aus Kapitalvermögen) wird von 23% auf 27,5% angehoben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen.

Mehr zum Thema finden Sie auch hier: https://www.wko.at/steuern/besteuerung-privatstiftungen

Bild: pixaby/Alex Barcley

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